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Batteriehinweis
Hinweise zur Batterieentsorgung
Im Zusammenhang mit dem Vertrieb von Batterien oder mit der Lieferung von Geräten, die Batterien
enthalten, sind wir verpflichtet, Sie auf folgendes hinzuweisen:
Sie sind zur Rückgabe gebrauchter Batterien als Endnutzer gesetzlich verpflichtet. Sie können Altbatterien,
die wir als Neubatterien im Sortiment führen oder geführt haben, unentgeltlich an unserem Versandlager
(Versandadresse) zurückgeben. Die auf den Batterien abgebildeten Symbole haben folgende Bedeutung:
Das Symbol der durchgekreuzten Mülltonne bedeutet, dass die Batterie nicht in den Hausmüll gegeben
werden darf.
Pb = Batterie enthält mehr als 0,004 Masseprozent Blei
Cd = Batterie enthält mehr als 0,002 Masseprozent Cadmium
Hg = Batterie enthält mehr als 0,0005 Masseprozent Quecksilber.
Bitte beachten Sie die vorstehenden Hinweise.
ElektroG - Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten
Hinweistext zur Information gegenüber privaten Haushalten [ §9 Abs. 2
ElektroG i. V. m. §10 Abs. 3]
Gebrauchte Elektro-und Elektronikgeräte dürfen gemäß europäischer Vorgaben
[RICHTLINIE 2002/96/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 27. Januar
2003 über Elektro-und Elektronik-Altgeräte] nicht mehr zum unsortierten
Siedlungsabfall gegeben werden.
Sie müssen getrennt erfasst werden. Das Symbol der Abfalltonne auf Rädern weist
auf die Notwendigkeit der getrennten Sammlung hin. - Helfen auch Sie mit beim
Umweltschutz und sorgen dafür, dieses Gerät, wenn Sie es nicht mehr weiter
nutzen wollen, in die hierfür vorgesehenen Systeme der Getrenntsammlung zu
geben.
Die unsachgemäße Entsorgung von Elektro-Altgeräten gefährdet Mensch und Umwelt!
Elektrogeräte bestehen aus vielen verschiedenen Substanzen; darunter sind
wertvolle Rohstoffe wie Kupfer oder Aluminium, gleichzeitig aber auch Umwelt-
und Gesundheitsgefährdende Stoffe wie Cadmium, Blei, Quecksilber und
polybromhaltige Flammschutzmittel. Mit dem Elektro-Gesetz wird der Einsatz
dieser Stoffe in Neugeräten stark eingeschränkt. In einigen Bauteilen jedoch
kann heute auf ihre Verwendung noch nicht verzichtet werden, so dass die
Altgeräte häufig noch erhebliche Mengen an Schadstoffen enthalten. In
Deutschland sind Sie gesetzlich[Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme
und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro-und Elektronikgeräten
(Elektro-und Elektronikgerätegesetz - ElektroG) vom 16. März 2005]verpflichtet,
ein Altgerät einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung
zuzuführen.
Die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger (Kommunen) haben hierzu
Sammelstellen eingerichtet, an denen Altgeräte aus privaten Haushalten ihres
Gebietes für Sie kostenfrei entgegengenommen werden. Möglicherweise holen die
rechtlichen Entsorgungsträger die Altgeräte auch bei den privaten Haushalten
ab. - Bitte informieren Sie sich über ihren lokalen Abfallkalender oder bei
Ihrer Stadt- oder Ihrer Gemeindeverwaltung über die in Ihrem Gebiet zur
Verfügung stehenden Möglichkeiten der Rückgabe oder Sammlung von Altgeräten.