Kundeninfo
Hinweistext zur Information gegenüber privaten Haushalten [ §9 Abs. 2
ElektroG i. V. m. §10 Abs. 3]
Gebrauchte Elektro-und Elektronikgeräte dürfen gemäß europäischer Vorgaben
[RICHTLINIE 2002/96/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 27. Januar
2003 über Elektro-und Elektronik-Altgeräte] nicht mehr zum unsortierten
Siedlungsabfall gegeben werden.
Sie müssen getrennt erfasst werden. Das Symbol der Abfalltonne auf Rädern weist
auf die Notwendigkeit der getrennten Sammlung hin. - Helfen auch Sie mit beim
Umweltschutz und sorgen dafür, dieses Gerät, wenn Sie es nicht mehr weiter
nutzen wollen, in die hierfür vorgesehenen Systeme der Getrenntsammlung zu
geben.
Die unsachgemäße Entsorgung von Elektro-Altgeräten gefährdet Mensch und Umwelt!
Elektrogeräte bestehen aus vielen verschiedenen Substanzen; darunter sind
wertvolle Rohstoffe wie Kupfer oder Aluminium, gleichzeitig aber auch Umwelt-
und Gesundheitsgefährdende Stoffe wie Cadmium, Blei, Quecksilber und
polybromhaltige Flammschutzmittel. Mit dem Elektro-Gesetz wird der Einsatz
dieser Stoffe in Neugeräten stark eingeschränkt. In einigen Bauteilen jedoch
kann heute auf ihre Verwendung noch nicht verzichtet werden, so dass die
Altgeräte häufig noch erhebliche Mengen an Schadstoffen enthalten. In
Deutschland sind Sie gesetzlich[Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme
und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro-und Elektronikgeräten
(Elektro-und Elektronikgerätegesetz - ElektroG) vom 16. März 2005]verpflichtet,
ein Altgerät einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung
zuzuführen.
Die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger (Kommunen) haben hierzu
Sammelstellen eingerichtet, an denen Altgeräte aus privaten Haushalten ihres
Gebietes für Sie kostenfrei entgegengenommen werden. Möglicherweise holen die
rechtlichen Entsorgungsträger die Altgeräte auch bei den privaten Haushalten
ab. - Bitte informieren Sie sich über ihren lokalen Abfallkalender oder bei
Ihrer Stadt- oder Ihrer Gemeindeverwaltung über die in Ihrem Gebiet zur
Verfügung stehenden Möglichkeiten der Rückgabe oder Sammlung von Altgeräten.
Rücknahmepflicht für Altgeräte
LED-Leuchtmittel und LED-Leuchten sowie von Energiesparlampen dürfen nicht in den Hausmüll entsorgt werden. Die Geräte müssen bei den örtlichen Sammelstellen abgegeben werden. Gerne können Sie uns die Geräte auch zusenden. Die Abgabe ist für Sie kostenlos.
Bitte senden Sie die Geräte an
LED-Lichtzentrum, Trotzenburg 17, 19300 Grabow
Die Rücksendung der Batterien,Akkus, LED-Leuchtmittel und LED-Lampen an uns muss in jedem Fall ausreichend frankiert erfolgen: